Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Cay Baron von Brockdorff- Candioti, im folgenden kurz Cay Baron v. Brockdorff genannt, verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen die in seinen Angeboten versprochenen Leistungen zu erbringen und seine  über 30 – jährige  Kompetenz im  Bereich Kommunikation, Hypnose und  Rhetorik aufgabengerecht einzusetzen.

 

§ 2 Der Gerichtsstand für juristische Auseinandersetzungen ist Plön/Holstein.

 

§ 3 Zwischen den Seminarteilnehmern und Cay Baron von Brockdorff entsteht nur dann ein gültiges Vertragsverhältnis zur Seminarteilnahme an offenen Seminaren, wenn eine verbindliche Anmeldung mit ihm als Veranstalter vorgenommen wurde und das  Honorar vor Seminarbeginn entrichtet wurde.

 

§ 4 Zwischen Unternehmen/Firmen und Cay Baron von Brockdorff

entsteht das Vertragsverhältnis mit der schriftlichen Buchung bzw. Buchungsbestätigung . Wird nichts anderes vereinbart, sind Honorarrechnungen spätestens 14 Tage nach dem Seminar/der Beratung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.

 

§ 5 Angebrochene Beratungs- bzw. Seminartage werden zum vollen Tageshonorarsatz berechnet, um Reise- und Wartezeiten  zum und beim Mandanten angemessen zu würdigen.

 

§ 6 Cay Baron von Brockdorff schließt sämtliche Haftungen für Beeinträchtigungen des seelischen  und körperlichen Wohlbefindens bei den Seminarteilnehmern und Beratungsklienten während und nach der vereinbarten Trainings- bzw. Beratungsmaßnahme aus, um Missbräuchen aus dem Bereich  der subjektiven Wahrnehmung von vorneherein einen Riegel vorzuschieben.

§ 7 Cay Baron von Brockdorff schließt die Haftung bzw. Mithaftung für unterlassene  bzw. Fehlleistungen von mitbeteiligten Dozenten/  Trainern, Serviceunternehmen wie Hotels , Gaststätten, Reiseunternehmen, Eventagenturen etc.  aus. Die Seminarteilnehmer sind für solche Einzelleistungen unmittelbarer Vertragspartner dieser Dienstleister.

§ 8 Cay Baron von Brockdorff übernimmt grundsätzlich keine Haftung für das Eintreten oder Nichteintreten eines bestimmten Seminar- bzw. Beratungserfolges, weil das Ausbleiben bestimmter  Wirkungen ggfls. von dritter Seite verursacht werden kann.

 § 9 Cay Baron von Brockdorff haftet nicht für Seminar- bzw. Leistungsausfall, verursacht durch höhere Gewalt, Willkür durch Dritte, Unterbuchung oder andere Gründe des Verschiebens oder Absagens einer vereinbarten Maßnahme.

 

§ 10 Sollte einer  der vorgenannten Paragraphen – aus welchem Grunde auch immer – nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Paragraphen in Kraft.

 

Sophienlust/Plön den 15.12.2005

 

 

Cay Baron von Brockdorff

 
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