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§ 1 Cay Baron von Brockdorff-
Candioti, im folgenden kurz Cay Baron v. Brockdorff genannt,
verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen die in
seinen Angeboten versprochenen Leistungen zu erbringen und
seine über 30 – jährige Kompetenz im Bereich
Kommunikation, Hypnose und Rhetorik aufgabengerecht
einzusetzen.
§ 2 Der
Gerichtsstand für juristische Auseinandersetzungen ist Plön/Holstein.
§ 3 Zwischen den
Seminarteilnehmern und Cay Baron von Brockdorff entsteht nur
dann ein gültiges Vertragsverhältnis zur Seminarteilnahme an
offenen Seminaren, wenn eine verbindliche Anmeldung mit ihm
als Veranstalter vorgenommen wurde und das Honorar vor
Seminarbeginn entrichtet wurde.
§ 4 Zwischen
Unternehmen/Firmen und Cay Baron von Brockdorff
entsteht das
Vertragsverhältnis mit der schriftlichen Buchung bzw.
Buchungsbestätigung . Wird nichts anderes vereinbart, sind
Honorarrechnungen spätestens 14 Tage nach dem Seminar/der
Beratung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu
entrichten.
§ 5 Angebrochene Beratungs-
bzw. Seminartage werden zum vollen Tageshonorarsatz
berechnet, um Reise- und Wartezeiten zum und beim Mandanten
angemessen zu würdigen.
§ 6 Cay Baron von Brockdorff
schließt sämtliche Haftungen für Beeinträchtigungen des
seelischen und körperlichen Wohlbefindens bei den
Seminarteilnehmern und Beratungsklienten während und nach
der vereinbarten Trainings- bzw. Beratungsmaßnahme aus, um
Missbräuchen aus dem Bereich der subjektiven Wahrnehmung
von vorneherein einen Riegel vorzuschieben.
§ 7 Cay Baron
von Brockdorff schließt die Haftung bzw. Mithaftung für
unterlassene bzw. Fehlleistungen von mitbeteiligten
Dozenten/ Trainern, Serviceunternehmen wie Hotels ,
Gaststätten, Reiseunternehmen, Eventagenturen etc. aus. Die
Seminarteilnehmer sind für solche Einzelleistungen
unmittelbarer Vertragspartner dieser Dienstleister.
§ 8 Cay Baron
von Brockdorff übernimmt grundsätzlich keine Haftung für das
Eintreten oder Nichteintreten eines bestimmten Seminar- bzw.
Beratungserfolges, weil das Ausbleiben bestimmter Wirkungen
ggfls. von dritter Seite verursacht werden kann.
§ 9 Cay Baron von Brockdorff
haftet nicht für Seminar- bzw. Leistungsausfall, verursacht
durch höhere Gewalt, Willkür durch Dritte, Unterbuchung oder
andere Gründe des Verschiebens oder Absagens einer
vereinbarten Maßnahme.
§ 10 Sollte einer der
vorgenannten Paragraphen – aus welchem Grunde auch immer –
nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Paragraphen in
Kraft.
Sophienlust/Plön den
15.12.2005
Cay Baron von Brockdorff |